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Taxonomie-Verordnung
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Wie wichtig ist Ihnen die Berücksichtigung eines Mindestanteils an nachhaltigen Investitionen im Sinne der Offenlegungs-Verordnung?
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Wie wichtig ist Ihnen die Berücksichtigung eines Mindestanteils an nachhaltigen Investitionen im Sinne der Offenlegungs-Verordnung?
Erläuterung: Die sogenannte Offenlegungsverordnung (VO (EU) 2019/2088) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zur Veröffentlichung verschiedener Informationen mit Nachhaltigkeitsbezug, wie unter anderem ihre jeweilige Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen und bei der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und ihre Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Der Begriff der nachhaltigen Investition im Sinne der Offenlegungsverordnung beinhaltet mehr als nur ökologische Nachhaltigkeitsaspekte. Gemeint sind Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, welche zur Erreichung von Umweltzielen und/oder zur Erreichung eines sozialen Ziels beitragen.

  • Klimaschutz
  • Anpassung
Darüber hinaus ist auch erforderlich, dass die Wirtschaftstätigkeiten keines der vorgenannten Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Letzteres betrifft insbesondere solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften.
Offenlegungsverordnung