Taxonomie-Verordnung
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Antwort
Weniger wichtig
2
Wie wichtig ist Ihnen die Berücksichtigung eines
Mindestanteils an nachhaltigen Investitionen im Sinne der
Offenlegungs-Verordnung?
Erläuterung: Die sogenannte Offenlegungsverordnung (VO (EU)
2019/2088) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und
Finanzberater zur Veröffentlichung verschiedener Informationen
mit Nachhaltigkeitsbezug, wie unter anderem ihre jeweilige
Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei
Investitionsentscheidungsprozessen und bei der
Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in
ihren Prozessen und ihre Vergütungspolitik im Zusammenhang mit
der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Der Begriff der nachhaltigen Investition im Sinne der Offenlegungsverordnung beinhaltet mehr als nur ökologische Nachhaltigkeitsaspekte. Gemeint sind Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, welche zur Erreichung von Umweltzielen und/oder zur Erreichung eines sozialen Ziels beitragen.
Der Begriff der nachhaltigen Investition im Sinne der Offenlegungsverordnung beinhaltet mehr als nur ökologische Nachhaltigkeitsaspekte. Gemeint sind Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, welche zur Erreichung von Umweltzielen und/oder zur Erreichung eines sozialen Ziels beitragen.
- Klimaschutz
- Anpassung
Offenlegungsverordnung