Nachhaltigkeitspräferenzen
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Im Rahmen der Anlageberatung sind wir gesetzlich verpflichtet,
Ihre nachhaltigkeitspraferenzen abzufragen und in unsere
Dienstleistungserbringung mit einzubeziehen, insbesondere in
die Prüfung der Geeignetheit von Finanzinstrumenten für Sie
als Kunde. Unter dem Begriff der Nachhaltigkeitspräferenz
versteht man nach Art. 2 Nr. 7 Delegierte VO (EU) 2017/565 die
Entscheidung eines Kunden darüber, ob und, wenn ja, inwieweit
bestimmte nachhaltige Finanzinstrumente in eine Anlage
miteinbezogen werden sollen.
Sollen für Ihre Anlage Nachhaltigkeitspräferenzen
berücksichtigt werden?
Nachhaltigkeit meint dabei allgemein die Bereiche Umwelt und
Soziales und bezieht sich auf Wirtschaftstätigkeiten, welche
bestimmte Umwelt- oder soziale Ziele fördern. Sollten Sie
entsprechende Nachhaltigkeitsinteressen für Ihre Anlage haben,
werden wir Sie im fortlaufenden Abfrageprozess im Einzelnen
noch näher über das Thema Nachhaltigkeit bei
Anlageentscheidungen informieren.