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Nachhaltigkeitspräferenzen
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Im Rahmen der Anlageberatung sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre nachhaltigkeitspraferenzen abzufragen und in unsere Dienstleistungserbringung mit einzubeziehen, insbesondere in die Prüfung der Geeignetheit von Finanzinstrumenten für Sie als Kunde. Unter dem Begriff der Nachhaltigkeitspräferenz versteht man nach Art. 2 Nr. 7 Delegierte VO (EU) 2017/565 die Entscheidung eines Kunden darüber, ob und, wenn ja, inwieweit bestimmte nachhaltige Finanzinstrumente in eine Anlage miteinbezogen werden sollen.
Sollen für Ihre Anlage Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt werden?
Nachhaltigkeit meint dabei allgemein die Bereiche Umwelt und Soziales und bezieht sich auf Wirtschaftstätigkeiten, welche bestimmte Umwelt- oder soziale Ziele fördern. Sollten Sie entsprechende Nachhaltigkeitsinteressen für Ihre Anlage haben, werden wir Sie im fortlaufenden Abfrageprozess im Einzelnen noch näher über das Thema Nachhaltigkeit bei Anlageentscheidungen informieren.